1. Geltungsbereich, Betreiber und Vertragsrollen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung des Online-Marktplatzes GunZone. Betreiber ist BST Göttingen, Inhaber Jan Olfenbüttel, Florenz-Sartorius-Straße 18, 37079 Göttingen, E-Mail: info@gun-zone.com (nachfolgend „GunZone“).
GunZone stellt technische Funktionen für Registrierung, Nutzerprofile, Inserate, Auktionen, Sofortkäufe, Preisvorschläge, Suchanzeigen, Beobachtungen, Kommunikation, Bewertungen, Beschwerden sowie die Gebühren- und Vorgangsdokumentation bereit. Der Kaufvertrag über einen von einem Nutzer angebotenen Artikel kommt ausschließlich zwischen Verkäufer und Käufer zustande. GunZone wird weder Verkäufer noch Käufer dieses Artikels und schuldet nicht dessen Übergabe, Eigentumsverschaffung, Bezahlung oder Mangelfreiheit. Verträge über ausdrücklich als eigene GunZone-Leistung gekennzeichnete Dienste sind davon getrennt.
Der Betreiber erklärt, über eine umfassende Waffenhandelserlaubnis zu verfügen. Diese Angabe ist eine Eigenerklärung des Betreibers. Sie wurde für dieses Rechtstext-Paket weder durch eine Behörde noch durch eine unabhängige Stelle verifiziert. Die Betreiberangabe erweitert weder die auf GunZone zulässigen Artikel noch ersetzt sie Erlaubnisse, Prüfungen oder Pflichten der Nutzer.
2. Registrierung, Kontosicherheit und Kontotyp
Ein Konto darf nur von volljährigen, unbeschränkt geschäftsfähigen Personen im eigenen Namen oder mit nachgewiesener Vertretungsmacht geführt werden. Registrierungs-, Kontakt-, Alters-, Rollen- und Unternehmensangaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein und aktuell gehalten werden. Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden; ein vermuteter Missbrauch ist unverzüglich zu melden.
Nutzer erklären, ob sie privat oder in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Die Anzeige „privat“ oder „gewerblich“ beruht auf dieser Selbsterklärung und ist keine abschließende rechtliche Einordnung. Maßgeblich sind die tatsächlichen Umstände. Wer dauerhaft, planmäßig oder in erheblichem Umfang verkauft, muss prüfen, ob er als Unternehmer beziehungsweise Händler einzustufen ist, und den Kontotyp berichtigen.
Gewerbliche Verkäufer müssen ihr öffentliches Händlerprofil und alle gesetzlich erforderlichen Informationen vollständig und aktuell halten, insbesondere Identität, ladungsfähige Anschrift, Kontakt-, Register- und Steuerangaben, Retourenanschrift, Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular, soweit diese im Einzelfall erforderlich sind. Eigene Händler-AGB können hinterlegt werden; GunZone behauptet keine allgemeine Pflicht jedes Händlers, eigene AGB zu verwenden. Der Händler bleibt für seine Informationen und Rechtstexte verantwortlich.
3. Zulässige Inhalte und verbindliche Marktplatzrichtlinie
Die jeweils bei Veröffentlichung ausgewiesene Marktplatzrichtlinie für zulässige und verbotene Artikel ist Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Ein Artikel darf nur angeboten werden, wenn Angebot, Werbung, Erwerb, Besitz, Überlassung, Versand, Ausfuhr, Einfuhr und sonstige Abwicklung nach allen anwendbaren Vorschriften zulässig sind und die für den Artikel freigeschaltete Kategorie genutzt wird.
Beschreibungen, Bilder, Zustands-, Hersteller-, Kaliber-, Serien- und Rechtsangaben müssen zutreffend, vollständig und nicht irreführend sein. Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- und Eigentumsrechte, sind zu wahren. Gestohlene, unterschlagene, manipulierte, gesundheitsgefährdende oder sonst rechtswidrige Gegenstände sowie Umgehungsangebote sind verboten.
4. Waffenrechtliche Pflichten, Werbung und Überlassung
Die Plattform ersetzt keine behördliche Erlaubnis oder Prüfung. Insbesondere muss der Überlasser vor der tatsächlichen Überlassung nach § 34 WaffG sicherstellen, dass der Erwerber berechtigt ist; die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden. Vorgaben zur sicheren gewerblichen Beförderung, zu verschlossenen Munitionspackungen und zu gesetzlichen Anzeigen bleiben unberührt. GunZone prüft die Erwerbsberechtigung nicht anstelle der Beteiligten.
Bei Anzeigen über Waffen oder Munition sind die nach § 35 WaffG erforderlichen Hinweise zu verwenden: bei erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder erlaubnispflichtiger Munition „Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis“, bei nicht erlaubnispflichtigen Schusswaffen, nicht erlaubnispflichtiger Munition und sonstigen Waffen „Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr“. Nach der Marktplatzrichtlinie gesperrte Artikel dürfen auch dann nicht eingestellt werden, wenn im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung behauptet wird. Name und Anschrift des Anbieters sowie weitere gesetzliche Pflichtangaben sind gegenüber GunZone vollständig anzugeben. Widerspricht ein nicht gewerblicher Anbieter der öffentlichen Bekanntgabe seiner Personalien, bleiben gesetzliche Dokumentations- und Auskunftspflichten des Veröffentlichenden, insbesondere die einjährige Aufbewahrung von Geschäftsurkunden nach § 35 Absatz 1 WaffG, unberührt.
Soweit § 35 WaffG beim Einzelhandel Hinweise auf einen erforderlichen Waffenschein, eine Schießerlaubnis oder beim Überlassen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen auf den Kleinen Waffenschein verlangt, muss der Händler diese Hinweise selbst rechtzeitig erteilen und erforderliche Protokolle führen. Gesetzliche Handelsverbote, Verbringungs-, Ausfuhr-, Einfuhr-, Melde-, Register-, Aufbewahrungs- und Versandvorgaben bleiben unberührt.
5. Angebotsformate und Vertragsschluss
Bei einer Auktion gibt der Bieter ein verbindliches Gebot ab. Der Vertrag kommt mit Ablauf der angezeigten Angebotszeit zwischen Verkäufer und dem zu diesem Zeitpunkt nach den Plattformregeln führenden Bieter zustande, sofern das Angebot nicht zuvor wirksam beendet wurde. Ein Bietagent setzt innerhalb des vom Nutzer festgelegten Maximalbetrags automatisch die jeweils erforderlichen Gebotsschritte; das geheime Maximalgebot ist die verbindliche Obergrenze des Nutzers. Der Nutzer bleibt für Betrag und Einsatz verantwortlich.
Beim Sofortkauf kommt der Vertrag mit der als zahlungspflichtig beziehungsweise verbindlich gekennzeichneten Bestätigung zustande. Ein Preisvorschlag wird verbindlich, wenn die andere Partei ihn innerhalb seiner Geltungsdauer annimmt. Die im Abschlusszeitpunkt gespeicherten Angebots-, Rollen-, Preis- und Händlerangaben sind für die Dokumentation maßgeblich.
Nach Eingang eines Gebots darf ein Inserat vom Verkäufer nicht gelöscht oder zurückgezogen werden, soweit nicht eine gesetzliche Pflicht, eine ausdrücklich vorgesehene Plattformregel oder eine dokumentierte Adminentscheidung dies erlaubt. Ein bloßer Irrtum, ein zwischenzeitlicher Verkauf außerhalb der Plattform oder ein nicht erreichter Wunschpreis berechtigt nicht automatisch zur Aufhebung. Adminmaßnahmen entscheiden nicht über zivilrechtliche Ansprüche zwischen den Parteien.
6. Preise, Gebühren, Rechnungen und Zahlung
Für GunZone-Leistungen gelten ausschließlich die vor der jeweiligen kostenpflichtigen Handlung klar angezeigten Preise und die zu diesem Zeitpunkt versionierte Gebührenordnung. Angezeigte Gebühren werden mit der bezeichneten Handlung ausgelöst. Eine Einstellgebühr bleibt auch bei einer späteren Löschung, Rücknahme, erfolglosen Auktion oder Neueinstellung geschuldet, wenn vor der Handlung transparent darauf hingewiesen wurde und zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Rechnungen werden im Nutzerkonto bereitgestellt und über den freigegebenen Kommunikationsweg angekündigt. Fälligkeit, Umsatzsteuer, Zahlungsziel und zulässige Zahlungsart ergeben sich aus Rechnung und Gebührenanzeige. Ein SEPA-Lastschrifteinzug erfolgt nur auf Grundlage eines wirksamen Mandats; Rücklastschrift- und Verzugskosten dürfen nur im gesetzlich zulässigen und tatsächlich entstandenen Umfang verlangt werden. Zahlungsvorgänge über den Kaufpreis des Artikels wickeln Käufer und Verkäufer grundsätzlich direkt ab, sofern eine konkrete Plattformfunktion nicht ausdrücklich etwas anderes ausweist.
Rabatte, Gratisphasen und Lifetime-Zugänge gelten nur nach ihren dokumentierten, kontobezogenen Bedingungen. Sie begründen keinen Anspruch auf Barauszahlung oder Übertragung. Gesetzliche Berichtigungs- und Einwendungsrechte gegen Rechnungen bleiben unberührt.
7. Verbraucherrechte und elektronische Widerrufsfunktion
Kauft ein Verbraucher im Fernabsatz bei einem Unternehmer, können gesetzliche Verbraucherrechte einschließlich eines Widerrufsrechts bestehen. Bei einem Vertrag zwischen Privatpersonen besteht grundsätzlich kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht. Maßgeblich sind die tatsächlichen Rollen, die gesetzlichen Voraussetzungen und die bei Vertragsschluss gespeicherten Händlerinformationen.
Soweit § 356a BGB anwendbar ist, muss der Unternehmer sicherstellen, dass der Verbraucher während der Widerrufsfrist auf der Online-Benutzeroberfläche eine ständig verfügbare, hervorgehoben platzierte und leicht zugängliche Widerrufsfunktion nutzen kann. Die Funktion muss den Namen des Verbrauchers, die Identifikation des Vertrags und das Kommunikationsmittel für die Eingangsbestätigung erfassen oder bestätigen lassen, vor der Abgabe eine eindeutig beschriftete Bestätigungsfunktion anbieten und unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger Inhalt, Datum und Uhrzeit des Eingangs bestätigen.
GunZone stellt hierfür eine technische Übermittlungs- und Dokumentationsfunktion bereit, sobald und soweit diese für den konkreten Händlervertrag freigegeben ist. Der Händler bleibt Adressat der Erklärung und für die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten verantwortlich. Die technische Eingangsbestätigung entscheidet weder über das Bestehen des Widerrufsrechts noch bewirkt sie automatisch Stornierung, Rücksendung oder Erstattung. Andere gesetzlich zulässige Erklärungswege bleiben unberührt.
8. Kommunikation, Bewertungen und Beschwerden
Der nichtöffentliche Chat dient der transaktionsbezogenen Abstimmung. Nutzer dürfen nur erforderliche Informationen übermitteln, müssen Rechte Dritter wahren und sollen nicht benötigte Angaben in Nachweisen schwärzen. Drohungen, Belästigungen, diskriminierende Inhalte, Spam, Umgehung rechtskonformer Abläufe und die Weitergabe fremder Zugangsdaten sind verboten.
Bewertungen müssen auf einem tatsächlichen, über GunZone dokumentierten Vorgang beruhen und sachlich, wahrheitsgemäß und frei von Schmähkritik oder unzulässigen personenbezogenen Daten sein. Der bewertete Nutzer kann über die bereitgestellte Funktion reagieren. GunZone darf Bewertungen nach Meldung prüfen, vorübergehend ausblenden oder entfernen; die Moderations- und Einspruchsregeln nach Abschnitt 9 gelten entsprechend.
Transaktionsprobleme können über „Hilfe & Fälle“ gemeldet werden. Die Automatik darf Eingänge bestätigen, Fristen berechnen, erinnern, priorisieren und eskalieren. Entscheidungen über Schuld, Rückabwicklung, Gebühren, Kontomaßnahmen oder sonstige Rechtsfolgen werden nicht allein automatisiert getroffen. Eine Plattformentscheidung ersetzt weder eine Einigung der Parteien noch eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung.
9. Meldungen, Moderation, Begründung und Einspruch
GunZone beschränkt nutzergenerierte Inhalte nach diesen AGB, der Marktplatzrichtlinie und zwingendem Recht. Mögliche Maßnahmen sind Nichtveröffentlichung, Reichweitenbeschränkung, Kennzeichnung, Entfernung, Sperrung einzelner Funktionen, Zahlungsbeschränkung, Kontosperre oder Kontobeendigung. Maßgeblich sind insbesondere Art und Schwere des Verstoßes, Gefährdung, Wiederholung, Verschulden, Kooperationsverhalten und Auswirkungen auf Dritte.
Technische Filter können Inhalte auf formale Fehler, Gefahrensignale, verbotene Begriffe, Dubletten oder Missbrauchsmuster prüfen und Fälle zur menschlichen Kontrolle priorisieren. Eine Sanktion mit wesentlicher Auswirkung wird nicht allein aufgrund eines solchen Signals verhängt. Inhalte können außerdem nach einer Nutzermeldung oder eigener menschlicher Prüfung kontrolliert werden. Damit werden Beschränkungen, Verfahren, technische Hilfsmittel und menschliche Überprüfung im Sinne von Artikel 14 DSA beschrieben.
Mutmaßlich rechtswidrige Inhalte können über die am Inhalt oder im Hilfebereich bereitgestellte elektronische Meldefunktion nach Artikel 16 DSA gemeldet werden. Eine Meldung soll die genaue Fundstelle, eine nachvollziehbare Begründung, erforderliche Belege, Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person enthalten, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift, sowie die redliche Überzeugung bestätigen, dass die Angaben richtig und vollständig sind. Eingang und Ergebnis werden elektronisch mitgeteilt, soweit Kontaktdaten vorliegen.
Bei einer Beschränkung erhält der betroffene Nutzer eine klare und konkrete Begründung nach Maßgabe von Artikel 17 DSA, einschließlich Maßnahme, Tatsachen und Umständen, Rechts- oder Regelgrundlage, etwaigem Einsatz automatisierter Mittel und verfügbaren Rechtsbehelfen, soweit keine gesetzliche Ausnahme entgegensteht. Gegen Moderationsentscheidungen kann mindestens sechs Monate ab Mitteilung elektronisch und kostenlos Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch wird unter Aufsicht qualifizierter Personen und nicht allein automatisiert entschieden; begründete Fehlentscheidungen werden korrigiert. Ob die gesetzlichen Einzelpflichten des Artikels 20 DSA wegen der Ausnahme für Kleinst- und Kleinunternehmen nach Artikel 19 DSA unmittelbar gelten, ist für die vertraglich zugesagte Einspruchsmöglichkeit unerheblich.
GunZone kann gesetzlich erforderliche Meldungen an Behörden vornehmen und Beweisdaten gegen Löschung sichern, wenn konkrete Tatsachen eine Straftat, Gefahr oder sonstige Rechtspflicht begründen.
10. Steuertransparenz und Mitwirkung
Soweit GunZone als meldender Plattformbetreiber nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) einzuordnen ist, müssen Anbieter die zur Sorgfalt, Prüfung und Meldung erforderlichen Angaben richtig, vollständig und fristgerecht bereitstellen. Dazu können insbesondere Name beziehungsweise Firma, Anschrift, Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum oder Registerdaten, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Finanzkontokennung, Vergütung, Zahl der relevanten Tätigkeiten sowie einbehaltene oder berechnete Gebühren, Provisionen und Steuern gehören.
Für Warenverkäufe ist ein Anbieter nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 PStTG nur dann insoweit freigestellt, wenn er im Meldezeitraum über dieselbe Plattform in weniger als 30 Fällen relevante Warenverkäufe erbracht und dadurch insgesamt weniger als 2.000 Euro Vergütung erhalten oder gutgeschrieben bekommen hat. Beide Voraussetzungen müssen zugleich vorliegen. Diese Schwellen sind keine allgemeine Steuerfreigrenze und schließen eine Datenerhebung zur Feststellung des Status nicht aus.
GunZone darf gesetzlich vorgesehene Mitwirkungsmaßnahmen bis zur Sperrung betroffener Funktionen ergreifen. Einzelheiten zu Verarbeitung, Empfängern und Aufbewahrung enthält die Datenschutzerklärung.
11. Verfügbarkeit, Änderungen und Haftung
GunZone schuldet keine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit. Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, höhere Gewalt und Störungen außerhalb des beherrschbaren Bereichs können Funktionen vorübergehend einschränken. Bereits entstandene gesetzliche Pflichten und dokumentierte Verträge bleiben unberührt.
GunZone haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingendem Produkthaftungsrecht. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Haftung für die Erfüllung eines Kaufvertrags zwischen Nutzern besteht nicht, weil GunZone nicht dessen Vertragspartei ist. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Wesentliche Änderungen dieser Bedingungen werden in klarer Sprache und mit angemessener Vorabinformation mitgeteilt. Änderungen wirken nicht rückwirkend auf bereits geschlossene Verträge, soweit nicht Gesetz oder ausdrückliche Vereinbarung etwas anderes bestimmen.
12. Laufzeit, Kündigung und Schlussbestimmungen
Nutzer können ihr Konto nach Ausgleich offener Pflichten und vorbehaltlich gesetzlich aufzubewahrender Nachweise über die Kontofunktion kündigen. GunZone kann den Nutzungsvertrag ordentlich mit angemessener Frist und aus wichtigem Grund fristlos kündigen oder beschränken. Moderationsbegründung und Einspruch bleiben nach Abschnitt 9 möglich.
Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an ihre Stelle tritt das Gesetz. Vertragssprache ist Deutsch.