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Steuertransparenz für Anbieter

Warum GunZone diese Angaben benötigt

GunZone kann als Betreiber eines digitalen Marktplatzes gesetzlichen Sorgfalts-, Prüf-, Aufzeichnungs-, Informations- und Meldepflichten nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) unterliegen. Die Verarbeitung erfolgt zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflichten auf Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit den §§ 13 bis 24 PStTG. Verantwortlicher und Kontaktmöglichkeiten sind im Impressum und in der Datenschutzerklärung genannt.

Welche Daten verarbeitet werden

Je nach Anbieterart und gesetzlicher Erforderlichkeit verarbeiten wir insbesondere:

  • bei natürlichen Personen Vor- und Nachname, Wohnanschrift, Geburtsdatum und gegebenenfalls Geburtsort, Steueridentifikationsnummer und ausstellenden Staat sowie gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer;
  • bei Rechtsträgern Firma, Sitzanschrift, Steuer- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Registerdaten und gegebenenfalls EU-Betriebsstätten;
  • soweit gesetzlich erforderlich Finanzkontokennung und einen abweichenden Kontoinhaber;
  • je Kalenderquartal Vergütung, Zahl der relevanten Tätigkeiten sowie von GunZone einbehaltene oder berechnete Gebühren, Provisionen und Steuern;
  • Nachweis-, Prüf-, Informations-, Erinnerungs- und Übermittlungszeitpunkte.

Die Angaben stammen aus deinem geschützten Konto, den über GunZone dokumentierten Transaktionen und – nur soweit gesetzlich zulässig und erforderlich – geeigneten Nachweisen oder Prüfdiensten. Steuer- und Finanzkontokennungen werden nicht öffentlich angezeigt und dürfen niemals per normaler E-Mail an GunZone gesendet werden.

Schwellenwert bei Warenverkäufen

Die Ausnahme des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 PStTG greift nur, wenn über GunZone im Meldezeitraum weniger als 30 relevante Warenverkäufe erbracht wurden und zugleich insgesamt weniger als 2.000 Euro Vergütung gezahlt oder gutgeschrieben wurde. Beide Voraussetzungen müssen gemeinsam vorliegen. Genau 30 Verkäufe oder genau 2.000 Euro genügen bereits für das Überschreiten. Dies ist keine steuerliche Freigrenze. Daten dürfen verarbeitet werden, um den Status nachvollziehbar festzustellen.

Ein gebührenfreies Konto, Lifetime-Zugang oder ein GunZone-Rabatt verändert diese gesetzlichen Kriterien nicht.

Empfänger und Aufbewahrung

Soweit eine Meldung gesetzlich erforderlich ist, ist Empfänger das Bundeszentralamt für Steuern. Das Bundeszentralamt kann die Daten im gesetzlich vorgesehenen automatischen Informationsaustausch an zuständige Steuerbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten übermitteln.

PStTG-Aufzeichnungen werden nach § 24 Absatz 3 PStTG zehn Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres ihrer Erstellung aufbewahrt. Danach werden die gesetzlich bezeichneten personenbezogenen Aufzeichnungen gelöscht. Bei einer Kontolöschung wird die direkte Kontoverknüpfung entfernt oder pseudonymisiert, soweit sie nicht für eine fortbestehende gesetzliche Pflicht erforderlich ist; gesetzlich aufzubewahrende Nachweise bleiben zweckgebunden gesperrt erhalten.

Mitwirkung, Erinnerungen und mögliche Einschränkung

Fehlende Angaben werden über den geschützten Kontobereich angefordert. Bevor GunZone gesetzlich vorgesehene Einschränkungen nach § 23 PStTG anwendet, erfolgen genau zwei Erinnerungen. Eine Sperre kommt frühestens 60 Tage und spätestens 180 Tage nach dem ursprünglichen Informationsersuchen in Betracht, wenn die Angaben weiterhin fehlen. Eine bloße Schwellenannäherung oder das erstmalige Überschreiten führt nicht automatisch zu einer Sperre.

Deine Rechte und Prüfung

Die Betroffenenrechte nach der DSGVO sind in der Datenschutzerklärung beschrieben. Ein Löschungs- oder Widerspruchsrecht kann eingeschränkt sein, soweit eine gesetzliche Verarbeitung oder Aufbewahrung zwingend ist. Über die Richtigkeit, Verifizierung, Meldung oder Kontoeinschränkung entscheidet GunZone nicht ausschließlich automatisiert. Unstimmigkeiten können über Hilfe & Kontakt gemeldet werden.

Versionsstand: 2026-08-31-psttg-dac7-v1